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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im September 2026 verfasst und wird überprüft, wenn sich die Suite wesentlich ändert.

Sytue möchte, dass jede Person Sytue One und diese Website nutzen kann, mit welcher Hilfstechnik auch immer. Diese Erklärung gilt für www.sytue.eu und die Webanwendungen der Suite.

Maßstab

Wir gestalten und bauen nach WCAG 2.1 Stufe AA, der Stufe, auf die die europäische Norm EN 301 549 und der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) verweisen.

Stand der Konformität

Teilweise konform: Der größte Teil der Suite erfüllt die Norm, die unten genannten Teile noch nicht vollständig. Ein unabhängiges Audit haben wir noch nicht beauftragt.

Was wir dafür tun

  • Ein Designsystem für die ganze Suite: Textfarben mit geprüftem Kontrast, ein sichtbarer Fokusring an jedem Bedienelement und Tastaturbedienung von Menüs, Dialogen und Listen.
  • Automatisierte Barrierefreiheitsprüfungen (Lighthouse) in der Integrationskette bei jeder Änderung der öffentlichen Website.
  • Die Oberfläche folgt Ihren Systemeinstellungen: dunkles oder helles Thema, reduzierte Bewegung und Textgröße, ohne feste Pixelgrößen in Formularfeldern.
  • Jedes Bild, Symbol und jeder leere Zustand hat eine Textalternative, und jede Seite deklariert ihre Sprache, damit Screenreader sie richtig aussprechen.

Bekannte Einschränkungen

Das Tabellenraster, die Folienfläche und das Kommentieren von PDFs sind komplexe Editoren, an denen noch gearbeitet wird, damit sie vollständig mit Tastatur und Screenreader bedienbar sind. Von Personen hochgeladene Dokumente und Dateien werden unverändert angezeigt und von uns nicht nachgebessert.

Sagen Sie uns, was nicht funktioniert

Wenn Ihnen etwas in der Suite oder auf dieser Website schwer- oder unmöglich zu nutzen ist, schreiben Sie uns: Wir prüfen es und antworten Ihnen. soporte@sytue.eu.

Wenn Sie nicht zufrieden sind

Wenn Sie eine Barriere gemeldet haben und mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich nach dem European Accessibility Act an die für Barrierefreiheit zuständige Stelle Ihres Landes wenden.